Aufgenommen werden Schüler und Schülerinnen des Odenwaldkreises, für die die Richtlinien der Schule für geistige Entwicklung die adäquate Förderung bietet und für die inklusiver Unterricht an der Regelschule nicht realisiert wurde und von den Eltern auch nicht gewünscht wird. Unsere Schülerschaft wird als »geistig behindert« oder »umfassend behindert« beschrieben. Fast die Hälfte der Schülerinnen, Schüler wird zusätzlich als körperbehindert diagnostiziert. Deshalb hatten wir bereits im Jahre 1992 beim Hessischen Kultusministerium einen Antrag auf Einrichtung einer Abteilung für Körperbehinderte gestellt. 1996 wurde diese Abteilung bewilligt. Ein Leiter für diese Abteilung wurde bislang jedoch noch nicht zugewiesen.
Unabhängig davon hat sich das Knowhow der Mitarbeiter durch planvolle Fortbildung und durch die tägliche Beratungsarbeit an Regelschulen und den sich daraus ergebenden fachlichen Fragestellungen auf hohem Niveau stabilisiert.
Schule am Drachenfeld
Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung