Seit 1992 können in Hessen Förderschulen als Beratungs- und Förderzentrum eingerichtet werden. Ziel war von Anfang an den Förderort des Schülers nach Möglichkeit in der allgemeinen Schule zu erhalten. Dies sollte durch die Beratung und Förderung ermöglicht und unterstützt werden. An der Schule am Drachenfeld gab es erste Überlegungen zur Ausweitung der schulischen Beratungsarbeit seit 2001. Damals gründete sich eine Arbeitsgemeinschaft zu diesem Thema, und die Entwicklung einer Konzeption wurde Gegenstand der Schulprogrammarbeit. Im Januar 2003 wurde dann von der Schule der Antrag gestellt als sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum eingerichtet zu werden. Diesem Antrag wurde zum 01.08.2003 stattgegeben und seit diesem Zeitpunkt darf die Schule am Drachenfeld sich Sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum nennen.
Aktuelle Aufgaben des Beratungs- und Förderzentrums
Das Beratungs- und Förderzentrum der Schule am Drachenfeld berät Eltern, Lehrer/innen, Erzieher/innen, Schüler/innen Schulbegleiter/innen und betroffene Institutionen im gesamten Odenwaldkreis. Das Beratungsangebot umfasst Schullaufbahnberatung im vorschulischen Bereich sowie Förderung und Beratung in allen Schulformen; es bezieht sich auf Kinder mit
· Autismus (ASS)
· geistiger Behinderung
· Körperbehinderung und / oder chronischer Krankheit
Das Beratungs- und Förderzentrum arbeitet nach einem eigenen Konzept. Dort wird besonders die Vorgehensweise beschrieben und dort sind auch die Beratungsaufgaben genauer definiert. Das BFZ hat nun auch – ab 2014 - definierte Beratungsaufgaben im Kreis Bergstraße übernommen. In enger Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt und den Beratungseinrichtungen vor Ort dort, wird Beratungsarbeit im Beratungsfeld körperlich-motorische Entwicklung geleistet.
Schule am Drachenfeld
Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung